Promotion und Habilitation
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums die Möglichkeit zu promovieren. Je nach fachlicher Neigung können daran interessierte Juristinnen und Juristen Kontakt zu den in den jeweiligen Fachgebieten ausgewiesenen Professorinnen und Professoren der Fakultät aufnehmen. Geregelt wird das Verfahren in der Promotionsordnung der Fakultät.
Bitte informieren Sie sich über den Ablauf des Promotionsverfahrens in den entsprechenden Übersichten. Ansprechpartnerinnen bei Fragen zum Promotionsverfahren sind die Mitarbeiterinnen im Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Sofern Sie sich für ein Promotionsstudium einschreiben möchten, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice der CAU. Voraussetzung für eine Einschreibung ist eine Bestätigung des Prüfungsamtes über das Vorliegen der Annahmevoraussetzungen. Weitere Informationen rund um die Promotion an der CAU finden Sie auf den Seiten des Graduiertenzentrums.
Die "frischgebackenen" Doktorinnen und Doktoren ehrt die Rechtswissenschaftliche Fakultät alljährlich im Rahmen ihrer Absolventenfeier.
Fotos der Fakultätsfeier am 10. November 2017
Hervorragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bietet die Fakultät die Möglichkeit, sich durch eine Habilitation zu qualifizieren. Das Habilitationsverfahren ist in der Habilitationsordnung
geregelt.
Rechtswissenschaftliche Habilitationen in Kiel seit 1945